AGB

Reisevertragsbedingungen Abenteuerosten/ Allradosten

Präambel

Unsere Reisen sind keine herkömmlichen Pauschalreisen. Es sind Selbstfahrer-Wohnmobiltouren mit eigenem oder Mietfahrzeug unter Begleitung eines landeskundigen Reiseleiters. Es handelt sich um Erlebnis- und mitunter Abenteuer-Reisen, teils in Gebiete ohne touristische Infrastruktur. Die Teilnehmer an den Fahrten reisen grundsätzlich auf eigenes Risiko mit eigenen oder von uns angemieteten Fahrzeugen. Das gilt sowohl für die An- und Abreise als auch für die Dauer der Reise selbst. Reisevertrag ist das Tourbuch zur jeweiligen Reise.

Abschluss eines Reisevertrags

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags an.
1.2 Ihre Anmeldung kann nur schriftlich verbindlich angenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch Sie für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen.
1.3 Mit der geleisteten Anzahlung wird die Reisebuchung für Sie verbindlich, womit in der Regel auch etwaige Stornokosten verbunden sein können.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch Annahme von uns (schriftliche Buchungsbestätigung) zustande.

Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu leisten. Der vollständige Reisepreis ist 6 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Bezahlung des vollständigen Reisepreises. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Setzung einer Nachfrist. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2.2 Rückzahlungsentgelte sind sofort fällig. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl resp. Reiseabsage wird die Anzahlung sogleich nach Absage der Reise von uns in voller Höhe erstattet.

Leistungen und Preise

3.1 Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen in unserem Tourbuch, das für den Reisezeitraum gültig ist. Nebenreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, auch von Buchungsteilen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns selbst schriftlich bestätigt sind.
3.2 Soweit eine Reise im Tourbuch nicht anders beschrieben ist, schließen unsere Preise die Campinggebühren für die Nutzung der verschiedenen Stellplätze der angebotenen Reise nicht ein.
3.3 Der Reisepreis gilt pro Person, ggf. inklusive des gemeinsamen genutzten Mietfahrzeugs. Einzelfahrer zahlen einen Aufpreis. Bei extremen Kosten- und Währungsschwankungen behalten wir uns eine Reisepreisanpassung vor.

Leistungsabweichungen

4.1 Änderungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Aus programm- oder fahrtechnischen Gründen können sich im Verlauf der Reise Änderungen ergeben, die den Gesamtverlauf der Tour nicht beeinträchtigen, jedoch im Sinne einer verantwortungsbewussten Durchführung der Reise erforderlich sind.
4.3 Geringfügige Leistungsabweichungen können durch Mehrleistungen in anderen Bereichen aufgerechnet werden.

Rücktritt durch den Kunden

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse schriftlich tun. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder eine Entschädigung gemäß der Aufstellung im Tourbuch der betreffenden Reise verlangen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den Pauschalen im Tourbuch ausgewiesen.
5.3 Im eigenen Interesse raten wir Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch- Versicherung. Wir können Ihnen diese Versicherungen fakultativ mit der Buchungsbestätigung anbieten. Auch der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung ist mitunter dringend geraten.
5.4 Sie können sich oder weitere angemeldete Personen durch Dritte ersetzen lassen, sofern sich dies organisatorisch ermöglichen lässt. Ggf. entstehende Umbuchungsgebühren gehen zu Ihren Lasten. Diese Person(en) tritt / treten mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein, wobei der bisherige Vertragspartner als Gesamtschuldner für den Reisepreis weiter haftet. Bei Namensänderung wird von uns eine Umbuchungsgebühr in Höhe von mind. €50 erhoben. Wir behalten uns vor die Ersatzperson(en) ohne Angabe von Gründen abzulehnen

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1 Nach Reiseantritt besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen.
6.2 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, werden wir uns um Erstattung der gesparten Aufwendungen bemühen, soweit der Aufwand vertretbar ist.

Kündigung des Reisevertrages

7.1 Wir können bis 60 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden Sie unverzüglich von uns benachrichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche (wie z.B. Stornokosten für Flüge, Fähren etc.) können nicht gestellt werden.
7.2 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Streik, innere Unruhe, Naturkatastrophen, Epidemien usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
7.3 Verhält sich ein Reiseteilnehmer nach Reiseantritt erheblich vertragswidrig oder stört die Durchführung der Reise trotz Abmahnung in solchem Maße, dass für uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist (z.B. Störung des Gruppenfriedens), können wir diesen mit sofortiger Wirkung aufheben, ohne den Anspruch auf den vollen Reisepreis zu verlieren.

Gewährleistung

8.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
• Die Richtigkeit der Angaben aller im Tourbuch beschriebenen Reisedienstleistungen, soweit keine Änderungen erklärt wurden.
• Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
• Eine gewissenhafte Reisevorbereitung.
• Die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger.
8.2 Wird die Reise oder eine Reiseleistung nur mangelhaft erbracht, so können Sie entsprechend §651c BGB Abhilfe verlangen, es sei denn, dass die Kosten der Abhilfe in einem unverhältnismäßigen Aufwand zu dem gerügten Mangel stehen. In diesem Fall können wir Ihr Abhilfeverlangen zurückweisen.
8.3 Erbringen wir eine mangelhafte Reiseleitung, so können Sie für die Dauer des Mangels eine Minderung des Reisepreises verlangen. Sie sind verpflichtet diesen Mangel sofort aufzuzeigen. Im Nachhinein erhobene Mängelrügen können nicht zum Schadenersatz herangezogen werden, da Sie uns nicht die Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel geboten haben.

Haftungsbeschränkung, Schadensersatz

9.1 Beruht der Mangel der Reise auf einem Umstand, den wir zu vertreten haben, so können Sie unbeachtet der Kündigung und Minderung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
9.2 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.3 Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist in jedem Fall – gleich aus welchem Rechtsgrund – insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises bei Sachschäden und auf die Höhe des 4-fachen Reisepreises bei Körperschäden beschränkt, soweit
• ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
• wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen

10 Wir haften nicht für Schäden, die durch fremde Leistungsträger verursacht werden. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

Ausschluss von Ansprüchen

11.1 Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz müssen Sie gemäß §651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns (schriftlich) geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert sind. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren 12 Monate nach dem angesetzten Reiseende. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, ist die Frist gehemmt bis zu dem Tag, an dem der Reiseveranstalter oder sein Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen.
11.2 Jeder Reiseteilnehmer fährt und handelt auf eigene Gefahr.
11.3 Abenteuer Osten übernimmt keine Gewähr für technische Mängel und Pannen an Mietfahrzeugen. Nur bei Fahrzeugausfall wird der Mietpreis für den Zeitraum des Fahrzeugausfalls anteilmäßig erstattet. Ein Fahrzeugausfall liegt nur dann vor, wenn der Reisende nicht am selben Ort mit der Reisegruppe nächtigen kann. Abenteuer Osten kann nicht in Regress genommen werden (z.B. für entgangene Urlaubsfreude, verlorene Reisetage etc.). Fahrzeugpannen gehören zum allgemeinen Risiko einer Wohnmobilreise. Es gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Autovermieters in deren Landessprache.
11.4 Sollten Sie die Reise mit Ihrem eigenen Fahrzeug durchführen, das Sie selbst mitbringen, gehen alle damit verbundenen Risiken (z.B. Seetransport) zu Ihren eigenen Lasten. Wir können keine Haftung übernehmen für Risiken hinsichtlich Fahrzeugpannen, Straßenverkehr, Straßenverhältnissen, Witterungsbedingungen etc. Wir haften auch nicht für Schäden, die aus unverschuldeten Handlungen Dritter entstehen.
11.5 Wir weisen hier ausdrücklich darauf hin, dass wir für die Risiken, die aus dem Seetransport Ihres Fahrzeugs erwachsen können und den daraus entstehenden Folgen, nicht haften. Zum Beispiel kann die Beschädigung von Fahrzeugen, eine verspätete Schiffsankunft oder verzögerte Zollfreigabe zur Konsequenz haben, dass Sie mehrere Tage im Hotel verbringen müssen und dass die Reiseroute für Sie erheblich von der geplanten Route abweicht. Daraus entstehende finanzielle Mehraufwendungen werden von uns nicht übernommen. Auch können keine Ansprüche wegen nicht erfüllter Vertragsleistungen von Ihnen geltend gemacht werden. Das Vorgenannte gilt auch für die Rückverschiffung. Der Seetransport ist nicht Bestandteil Ihrer gebuchten Reise. Reisebeginn und Reiseende ist in dem Fall der Start der Gruppe am Reiseziel.

Mitwirkungspflicht

12 Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet alles im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und drohenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnisnahme zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann die beanstandete Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihrer Anzeigeverpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen Ansprüche auf Minderung nicht zu.

Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll, Einfuhr-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften und Impfungen

13 Für die Einhaltung der o. g. Vorschriften und Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich und übernehmen im Falle der Missachtung alle Konsequenzen.

Gerichtsstand

14 Vertrags- und Rechtsverhältnisse richten sich ausschließlich nach deutschem Recht und in deutscher Sprache. Dies gilt insbesondere für Reiseteilnehmer mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Als Gerichtsstand gilt Mainz (Sitz des Reiseveranstalters) als ausdrücklich vereinbart. Ladungsfähige Anschrift des Reiseveranstalters: Abenteuer Osten, An der Steige 12, 55126 Mainz. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.

Schlussbestimmung

15.1 Sämtliche Angaben in diesem Tourbuch entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben im Katalog / Tourbuch sind bis zur Reisebestätigung möglich. Absprachen gelten nur dann, wenn Sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt werden. Alle personenbezogenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellen, werden vertraulich behandelt. Reisebesprechungen und Reiseunterlagen sind in deutscher Sprache verfasst.
15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
15.3 Falls Sie feststellen, dass der Inhalt dieser Reisebedingungen gesetzliche Bestimmungen verletzt, benachrichtigen Sie uns bitte. Wir garantieren eine kurzfristige Reaktion und Behebung des Problems, zum Beispiel durch Änderung der entsprechenden Passagen im Text, ohne dass ein Rechtsbeistand Ihrerseits eingeschaltet werden muss. Daher werden wir auch keine Kostenausgleichsforderungen Ihrerseits akzeptieren. Falls Sie trotzdem anwaltlich vorgehen und/oder eine kostenpflichtige Abmahnung zustellen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Abmahnung nicht primär dem eigentlichen Ziel, der Unterbindung angeblicher Rechtsverletzung dient, sondern hauptsächlich zur Erlangung sachfremder Ziele durchgeführt wurde. Es kann dann von Kostenerzielungsabsicht und einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ausgegangen werden, was gegen UWG §13 Absatz 5 verstößt. Daher werden Kostenforderungen, die ohne vorherigen Kontaktversuch ausgestellt wurden, vollständig zurückgewiesen und ggf. mit einer Gegenklage beantwortet.

Reiseveranstalter

Abenteuer Osten / Allrad Osten
An der Steige 12
55126 Mainz
Deutschland
Tel.: +49-(0)6131-2115314
Fax: +49-(0)6131-2115315
E-Mail: info@abenteuerosten.de / info@allradosten.de
Web: https://abenteuerosten.info / www.allradosten.de

Stand der AGB: Oktober 2018